Der Auftragnehmer einer Bauleistung schuldet ein abnahmefähiges, d.h. im Wesentlichen mangelfreies Werk. Aber schon vor Abnahme muss er reagieren, sofern seine Leistung Mängel aufweist. Dies ist explizit in § 4 Abs. 7 VOB/B geregelt. Die Besonderheit dieser Vorschrift: Sie gibt dem Auftraggeber bei Mängeln vor Abnahme verschiedene Ansprüche gegenüber dem Auftragnehmer. In unserer 40. Podcast-Folge … „§ 4 Abs. 7 VOB/B: Mängelansprüche vor Abnahme“ weiterlesen